Newsletter

Werbung

Beliebte Beiträge

Werbung

(30.04.2015)

Nach eingehender Analyse des gestern (28.04.2014) von der Vergabekammer Südbayern veröffentlichten Beschlusses zum Vergabeverfahren um die S-Bahn Nürnberg wird die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Oberlandesgericht München einlegen. „Auch unter eingehender Würdigung der Begründung der Vergabekammer Südbayern halten wir deren Rechtsposition für nicht zutreffend. Nicht zuletzt um die im Beschluss enthaltenen rechtlichen Grundsatzfragen für künftige Wettbewerbsverfahren zu klären, gehen wir daher in die zweite Instanz“, so Johann Niggl, Geschäftsführer der BEG.


Werbung

Zu den von der DB Regio im Nachprüfungsverfahren aufgegriffenen zentralen inhaltlichen Punkten, wie die Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises, die Qualität des Angebots von National Express sowie die Auswahl von National Express als wirtschaftlichsten Anbieter, hatte die Vergabekammer Südbayern in ihrem Beschluss bei der Auswertung der BEG nichts zu beanstanden. „Ausschlaggebend für die Entscheidung der Vergabekammer waren weder Preis noch Qualität des Angebots von National Express“, macht Niggl deutlich. Die Vergabekammer Südbayern bezweifelt auch nicht, dass das Unternehmen National Express grundsätzlich für die Übernahme der Verkehrsleistungen auf der S-Bahn Nürnberg ausreichend finanziell leistungsfähig sei. National Express habe ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern jedoch nur nicht im erforderlichen Maße in Bezug auf die formal vorzulegenden Erklärungen nachgewiesen. „Diese Lesart ist aus unserer Sicht rechtlich unzutreffend und hat uns daher überrascht“, so Niggl abschließend.

Schlagwörter

Premium Partner

Partnerseiten

Facebook Fanseite