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(24.04.2013)

Sachsens Umweltminister Frank Kupfer hat die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum Bundes-Immissionsschutzgesetz begrüßt. „Die nun zwischen Bundesrat und Bundestag ausgehandelten Regelungen versprechen zwar keine schnelle Hilfe für alle Probleme, für die vom Bahnlärm geplagten Bewohner des Elbtals konnten wir jedoch vorteilhafte Regelungen aushandeln", so der Minister.


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Im Ergebnis der Verhandlungen ist vorgesehen, den sogenannten Schienenbonus, der an Bahnstrecken deutlich höhere Lärmbelastungen als an Straßen erlaubt, ab 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden. „Die Bahn wird damit bei einem Neubau von Strecken zu deutlich stärkeren Lärmminderungsmaßnahmen verpflichtet sein", so der Minister. „Ich gehe davon aus und werde mich dafür einsetzen, dass auch bei Lärmsanierungen an bestehenden Strecken der Schienenbonus nicht mehr zur Anwendung kommt".

Ebenfalls ab 1. Januar 2015 soll das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes zuständig sein. „Das bedeutet nicht nur eine Entlastung der betroffenen Kommunen in Sachsen, sondern ermöglicht zudem eine transparente Bewertung, an welchen Bahnstrecken Lärmschutzmaßnahmen am dringendsten sind, nach bundesweit einheitlichen Kriterien. Ich gehe davon aus, dass die Sanierung der betroffenen Abschnitte im Elbtal damit in der Prioritätenliste nach vorn rücken wird", so Kupfer weiter.

Ein im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erarbeitetes Gutachten hatte Anfang des Jahres dringenden Handlungsbedarf für die Bahnstrecke in Radebeul, Coswig und Weinböhla (Landkreis Meißen) ergeben. Dabei waren für ausgewählte Gebäude sogar nachts Lärmbelastungen von mehr als 60 dB ermittelt worden, die die gesundheitsrelevante Schwelle von 55 dB zum Teil erheblich überschritten.

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