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Schweizer Bundesrat

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 ein Konzept für den Gütertransport auf der Schiene verabschiedet. Es dient der übergeordneten Planung der Schienengüterverkehrsanlagen und stellt die Abstimmung mit der Raumplanung des Bundes und der Kantone sowie mit der Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen sicher. Auf Basis dieses Konzepts hat der Bundesrat zudem einen Bericht zum Schienengüterverkehr auf der SBB-Linie Yverdon–Payerne gutgeheissen, den er in Erfüllung eines Postulats verfasst hat.

Bundespräsidentin Doris Leuthard hat am Donnerstag, 14. Dezember 2017, den bolivianischen Präsidenten Evo Morales Ayma zu einem Arbeitstreffen in Bern empfangen. Im Zentrum des Gesprächs standen insbesondere Fragen der Infrastruktur, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, Rechtsstaatlichkeit sowie das DEZA-Länderprogramm für Bolivien. In Anwesenheit der Bundespräsidentin und des bolivianischen Präsidenten unterzeichneten beide Seiten ein Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit beim Projekt „Corredor Tren bioceánico“.

Die Digitalisierung ermöglicht es, unterschiedliche Transportarten wie Auto, Taxi, öffentlicher Verkehr oder Velo- und Fussverkehr einfacher und gezielter als bisher zu kombinieren und dadurch die Mobilität weiter zu vereinfachen. Der Bundesrat will diese Entwicklung fördern, wie er am 8. Dezember 2017 im Rahmen einer Aussprache beschlossen hat. Im Zentrum steht die Öffnung des Zugangs zu Verkehrsdaten und Vertriebssystemen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, entsprechende Massnahmen zu definieren und bis Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage zur Öffnung der Vertriebssysteme im öffentlichen Verkehr (öV) zu erarbeiten.

Im Schienengüterverkehr zwischen der Schweiz und Italien gibt es heute teilweise lange Standzeiten an der Grenze. Diese sind vor allem auf umständliche betriebliche Abläufe und Engpässe bei der Infrastruktur zurückzuführen. Probleme bei der Verzollung spielen eine untergeordnete Rolle. Dies zeigt ein am 1. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedeter Bericht. Massnahmen für eine Verbesserung müssen primär von den Eisenbahnunternehmen und Netzbetreibern ergriffen werden.

Die Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene wirken: Die Zahl der Lastwagen- und Sattelschlepper-Fahrten durch die Alpen ging von Juli 2015 bis Juni 2017 um weitere 5,6 Prozent zurück, während der Schienengüterverkehr um 18,8 Prozent wuchs. Er erreichte per Ende 2016 einen Marktanteil von 71 Prozent. Das geht aus dem neuen Verlagerungsbericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 verabschiedet hat.

Der Bundesrat hat im Auftrag des Nationalrats untersucht, ob die Linienführung der SBB-Strecke Bern–Freiburg geändert werden soll, um den Abschnitt Flamatt–Schmitten zu umfahren und gleichzeitig die Fahrzeit zwischen Bern und Lausanne zu verkürzen. Die Abklärungen haben ergeben, dass keine der untersuchten Varianten für eine Neubaustrecke ein positives Ergebnis brächte. Zudem sind die Störungen auf der Strecke dank Sanierungsmassnahmen stark zurückgegangen. Der Bundesrat will darum keine Neubaustrecke zwischen Bern und Freiburg bauen lassen, wie er in seiner Sitzung vom 8. November 2017 beschlossen hat.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 im Rahmen des Bahnausbauprogramms „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) die achte Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB genehmigt. Damit werden 173,5 Millionen Franken für total neun Ausbauten freigegeben. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch einer ZEB-Umsetzungsvereinbarung mit der Privatbahn BLS zugestimmt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 die Verpflichtungskredite für die Eisenbahn-Grossprojekte der NEAT, den Anschluss an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV) und die Lärmsanierung um die aufgelaufene Teuerung und Mehrwertsteuer erhöht. Zudem hat er eine Verpflichtungskredit-Tranche für die Gotthardachse der NEAT freigegeben und Verschiebungen aus der HGV-Reserve vorgenommen. Es handelt sich um finanztechnische Anpassungen. Die Kosten der Grossprojekte erhöhen sich dadurch nicht.

Der Einsatz automatisierter Fahrzeuge, die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander sowie deren Verknüpfung mit weiteren Möglichkeiten der digitalen Welt bieten für das Schweizer Verkehrssystem interessante Perspektiven. Die Grenzen zwischen öffentlichem und individuellem Verkehr werden sich zunehmend verwischen. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 21. Dezember 2016 verabschiedet hat. Er präsentiert darin eine Auslegeordnung zur vernetzten Mobilität und erläutert die Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich.

Mit dem neuen Gütertransportgesetz und den entsprechenden Verordnungen werden für den Güterverkehr auf der Schiene bessere Rahmenbedingungen geschaffen. Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Gütertransportverordnung sowie Änderungen in weiteren Verordnungen gutgeheissen und diese zusammen mit dem Gütertransportgesetz auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt.

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