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(27.11.2012)

Am Montag, den 19. November hat das Eisenbahn- Bundesamt die Planänderung für das neue Flucht- und Rettungskonzept des Rastatter Tunnels genehmigt. Damit wird der bestehende Planfeststellungs-beschluss für den Abschnitt Karlsruhe – Rastatt vom 19. März 1996 durch eine neue geänderte Planung ersetzt oder ergänzt.


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Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Erhöhung der Anzahl der Rettungstunnel zwischen den Tunnelröhren von vier auf acht Verbindungsbauwerke. Dadurch verringert sich der Abstand zwischen den Rettungsstollen von 1000 auf 500 Meter.
  • Eine leichte Verlagerung der Oströhre des Tunnels nach Osten, damit ein einheitlicher Abstand von 12 Meter zwischen den Schleusentüren der Verbindungstüren eingehalten werden kann.
  • Die Vergrößerung der Rettungsplätze am Nord- und Südportal des Tunnels auf 1.500 Quadratmeter.
  • Der Einbau eines leichten Erschütterungsschutzsystems auf einer Gesamtlänge von 2.260 Meter, um die Erschütterungen im Bereich von Bebauung auf ein Minimum zu reduzieren.

Mit der Bereitstellung von Finanzmittel über 693 Millionen Euro durch den Bund im August 2012 und der Genehmigung der Planänderung zum Flucht- und Rettungskonzept des Rastatter Tunnels kann die Bahn mit den Bau-maßnahmen beginnen. Die ersten Vorabarbeiten sind im Sommer 2013 mit dem Bau einer Grundwasserwanne unter der Bundesautobahn 5 bei Rastatt Niederbühl geplant. Die eigentlichen Bauarbeiten am Tunnel, werden Ende 2013 in Ötigheim mit dem Bau der Grundwasserwanne Nord beginnen.

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