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(13.03.2017)

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat zusammen mit den Verkehrsunternehmen, den Gemeinden und den Regionalen Verkehrskonferenzen den Fahrplanentwurf für die Jahre 2018 und 2019 erarbeitet. Hauptauslöser für die meisten Änderungen ist die Fertigstellung der dritten und letzten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn. Vom 13. bis zum 29. März 2017 ist der Fahrplanentwurf auf www.zvv.ch/fahrplanverfahren aufgeschaltet. Die Bevölkerung kann Einsicht nehmen und bis zum 31. März 2017 Begehren an die Wohngemeinde richten.


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Der Fahrplanentwurf zeigt die Angebotsänderungen, die für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen sind. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:

Fahrplanjahr 2018: Inbetriebnahme der Tramverbindung Hardbrücke

In der Stadt Zürich geht im Dezember 2017 die Tramverbindung Hardbrücke ans Netz. Das ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Stadtzürcher Tramnetzes. Die Linie 8 fährt neu vom Hardplatz über einen Teil der Hardbrücke zum Schiffbau und von dort weiter bis zum Hardturm. Am anderen Linienende verkehrt die Linie 8 via Kreuzplatz und ersetzt dort die Linie 15, die neu am Bahnhof Stadelhofen endet. Durch die neuen Tramgleise über die Hardbrücke wird unter anderem auch der Hauptbahnhof entlastet. Einerseits können Fahrgäste neu umsteigefrei mit dem Tram die Bahngleise überqueren und müssen nicht um den Hauptbahnhof fahren. Andererseits entstehen am Bahnhof Hardbrücke neue Umsteigemöglichkeiten von der S-Bahn auf das städtische Tramnetz.

Ebenfalls hervorzuheben ist im Jahr 2018 die Verknüpfung der Buslinien 31 und 34 in der Stadt Zürich. Damit erhält das Quartier Witikon eine durchgehende Verbindung bis in die Innenstadt. Daneben gibt es weitere Anpassungen an Buslinien im ganzen Kantonsgebiet.

Fahrplanjahr 2019

a) Abschluss der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn
Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 werden die Infrastrukturausbauten der dritten und somit letzten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn abgeschlossen. Sie bringen vor allem Ausbauten und Veränderungen auf dem Schienennetz im Raum Winterthur, im Weinland und im Tösstal. Ebenfalls ermöglicht sie eine Kapazitätssteigerung im Korridor Zürich–Winterthur: Hier wird mit den S-Bahnlinien S11 und S12 der Viertelstundentakt eingeführt. Vom Abschluss der 4. Teilergänzungen profitiert auch das Unterland: Die S3 wird in den Hauptverkehrszeiten von Zürich aus bis Bülach verlängert, während ihre bisherige Teilstrecke (Zürich–Dietikon bzw. Aarau) von der neu geführten S11 bedient wird.

b) Anpassungen der Busfahrpläne
Auch die Busfahrpläne werden auf die Veränderungen im S-Bahn-Netz abgestimmt. Neben Anpassungen in den Regionen Winterthur, Unterland und rechtes Zürichseeufer wird das Busangebot im Flaachtal und im Weinland neu konzipiert. Auch der Busverkehr in der Stadt Winterthur erfährt zahlreiche Änderungen. Hinzu kommen im ganzen ZVV-Gebiet Massnahmen zur Verbesserung der Betriebsstabilität sowie Anpassungen von Linienverläufen und Betriebszeiten. Insgesamt sind im Bus- und Trambereich über 160 Massnahmen vorgesehen.

c) Einführung der S20 am rechten Zürichseeufer
Ebenfalls im Fahrplanjahr 2019, aber erst am 9. Juni 2019 wird die S20 eingeführt. Dies erfolgt unterjährig, weil sich die Bauarbeiten aufgrund von mehreren Einsprachen verzögert haben. Die neue und schnelle S-Bahnverbindung bringt am rechten Zürichseeufer eine Entlastung der heute stark überlasteten S7.

d) Eröffnung der ersten Etappe der Limmattalbahn
Ebenfalls nicht wie gewohnt mit dem Fahrplanwechsel im Dezember, sondern bereits Mitte August 2019, wird die erste Etappe der Limmattalbahn in Betrieb genommen. In diesem ersten Schritt wird die Tramlinie 2 vom Farbhof bis nach Schlieren verlängert. Die vollständige Strecke der Limmattalbahn von Zürich Altstetten bis Killwangen-Spreitenbach wird voraussichtlich ab 2022 befahren.

Weiteres Verfahren

In manchen Gebieten ändern sich aufgrund neuer Abfahrtszeiten und Verbindungen für zahlreiche Fahrgäste langjährige und eingespielte Gewohnheiten. Der ZVV und die zuständigen Verkehrsunternehmen werden die Fahrgäste rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen hinweisen.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage werden die Gemeinden, die Verkehrsunternehmen und die Regionalen Verkehrskonferenzen alle eingegangenen Begehren prüfen, bewerten und dem ZVV vorlegen. Darauf unterbreitet der ZVV den Fahrplan 2018/19 dem Verkehrsrat zur Genehmigung.

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