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(11.01.2013)

rseWegen eines Verstoßes gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verweigerte die RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH am 20.12.2012 einen Transport, durch den sie von der TRANSA Spedition GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, beauftragt wurde. Ein ausrangierter Turmtriebwagen, der ursprünglich für die Wartung von Oberleitungen verwendet wurde, sollte in Güterzügen von Bonn-Beuel über Troisdorf und Köln-Gremberg nach Istanbul transportiert werden.


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Das Fahrzeug musste aus betrieblichen Gründen durch einen Begleiter besetzt werden. Bei diesem Begleiter handelte es sich um einen Mann aus der Türkei, der ohne deutsche oder englische Sprachkenntnisse und ohne jegliche Fachkenntnisse in einem ungeheizten Fahrzeug ohne sanitäre Einrichtungen und ohne Verpflegung auf eine mindestens 14-tägige „Reise" gehen sollte.

„Aus unserer Sicht war dies ein glatter Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Daher haben wir entschieden, den Transport zu verweigern. Der Mann aus der Türkei übernachtete in einem Bonner Hotel und flog am Freitagmorgen wieder zurück nach Istanbul," so RSE-Geschäftsführer Rainer Bohnet.

RSE-Chef Rainer Bohnet traf die Entscheidung im Konsens mit seinen Lokführern. „Wir mussten den Mann schützen. Er wäre ansonsten vor die Hunde gegangen", so Bohnet.

Sollte der Transport im Januar 2013 wieder in Angriff genommen werden, fordert die RSE von der TRANSA Spedition den Einsatz von mehreren sprach- und fachkundigen Begleitern, die sich während der Reise gegenseitig ablösen und zwischendurch in einem Liegewagen mit WC und Verpflegung übernachten können.

Bohnet: „Dieser Fall zeigt deutlich, dass Unternehmer auch eine gesellschaftspolitische Verantwortung haben. Wir werden uns auch in Zukunft verweigern, wenn elementare Menschenrechte vorsätzlich verletzt werden."

Ein Dank geht seitens der RSE an die Autoverwertung Weber in Beuel. Von dort kam Hilfe in Form eines Dolmetschers, der die Kommunikation mit dem Mann aus der Türkei sicherstellte.

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