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(20.09.2016)

Die Bundesnetzagentur hat am 19. September 2016 eine Beschlusskammer für den Eisenbahnbereich eingerichtet.


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"Die Beschlusskammern sind die Garanten für transparente und unabhängige Entscheidungen der Bundesnetzagentur“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: „Mit der neuen Beschlusskammer haben wir in der Eisenbahnregulierung nun, was sich in den anderen Bereichen bewährt hat. Die weitere Entwicklung des Wettbewerbs auf der Schiene kann so auf klaren und verlässlichen Regeln aufbauen.“

Die Einrichtung der neuen Beschlusskammer 10 "Eisenbahn" basiert auf dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz, das am 2. September in Kraft getreten ist. Entscheidungen der Beschlusskammern ergehen in einem gerichtsähnlichen Verfahren nach gründlicher Abwägung aller relevanten Aspekte. Dies beinhaltet in der Regel eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beteiligung des Marktes.

Die Bundesnetzagentur schafft wichtige Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs in den von ihr regulierten Märkten und stellt sicher, dass die Vorgaben in den wichtigen Wirtschaftsbereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn eingehalten werden.

Weitere Informationen zur Beschlusskammer finden Sie zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

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