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(20.09.2016)

Wie die meisten ÖV-Betriebe lässt nun auch die PostAuto Schweiz AG politische Werbung auf den Bildschirmen von passengertv zu. Die Basis bildet ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2012. Die Erfahrungen der passengertv AG mit politischer Werbung auf ihren Screens sind gut.


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Ab sofort ist politische Werbung sowohl für Wahlen wie auch für Abstimmungen im Innern von Postautos zugelassen. Dies hat die Leitung von PostAuto beschlossen. Die passengertv AG, Marktführerin beim Schweizer Fahrgast TV, begrüsst diesen Entscheid.

Die passengertv AG ist in Trams, Bussen und S-Bahnen von 23 Kantonen und rund 50 öV-Unternehmen präsent. Der Entscheid, ob politische Werbung zugelassen ist, liegt bei den jeweiligen öV-Partnern. Die allermeisten Transportunternehmungen – so auch die SBB – lassen heute politische Werbung auf den Bildschirmen im Innern der Fahrzeuge zu. Dies aufgrund eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 2012 zum Thema „Plakatierung von Werbeflächen innerhalb des Bahnhofareals“.

Die Erfahrung der passengertv AG mit politischer Werbung auf ihren Bildschirmen ist gut und wird von der Mehrzahl der Passagiere als Beitrag zur Meinungsbildung erlebt. Die politischen Akteure ihrerseits schätzen die Modalitäten und den Beachtungsgrad der Bildschirme von passengertv. Werbung kann hier gezielt auf Regionen und Fahrzeiten fokussiert geschaltet werden und das Publikum ist ausgesprochen aufmerksam: Eine im Herbst 2016 publizierte WEMF-Studie attestiert passengertv eine hochsignifikante Werbewirkung.

Die passengertv AG prüft jede Werbung darauf, ob sie den rechtlichen Normen entspricht. Bei politischer Werbung nimmt sie zusätzlich vor der Aufschaltung Rücksprache mit der öV- Unternehmung. Das letzte Wort zur Freigabe hat das öV-Unternehmen. Sämtliche Parteien und politischen Anliegen werden gleichbehandelt.

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