Newsletter

Werbung

Beliebte Beiträge

Werbung

(16.07.2015)

Das Landgericht Frankfurt /Main hat am 26.06.2015 einer Klage des NWL, VRR und des ZV Rheinland-Pfalz Nord gegen die DB Netz AG stattgegeben. Der NWL hatte federführend die drei Aufgabenträger die DB Netz AG auf Rückzahlung von Infrastrukturnutzungsentgelten der Jahre 2009-2011 verklagt. Dabei ging es um so genannte Regionalfaktoren, einen aus Sicht der drei Aufgabenträger diskriminierenden Preisaufschlag für die Nutzung schwächer ausgelasteter Strecken.


Werbung

Mittlerweile liegt die Urteilsbegründung vor. Das Landgericht hat festgestellt, dass die DB Netz AG eine marktbeherrschende Stellung hat und damit besonderen Anforderungen bei der Preisgestaltung unterliegt. Zwar solle das Preissystem für die Nutzung der Schienentrassen insgesamt kostendeckend sein. Defizite auf schwach ausgelasteten Strecken müssten allerdings durch Überschüsse auf intensiv genutzten Strecken ausgeglichen werden. Ein Preisaufschlag gerade für schwächer ausgelastete Strecken sei nach Eisenbahnrecht unzulässig. Die Regionalfaktoren verstießen daher gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Das Gericht hat daraufhin die Unwirksamkeit der Preisvereinbarungen mit der DB Netz AG festgestellt.

Beraten und prozessual vertreten wurden die Aufgabenträger durch die Kanzlei BBG und Partner Bremen. Die Entscheidung ist wegen laufender Rechtsmittelfristen noch nicht rechtskräftig.

Schlagwörter

Premium Partner

Partnerseiten

Facebook Fanseite