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Bundesverwaltungsgericht

  • ZVV reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

    Die S3 der Zürcher S-Bahn soll künftig nicht wie geplant im Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach verkehren. Die dafür benötigten sogenannten „Trassen“ sollen stattdessen dem Güterverkehr zur Verfügung stehen. Das hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) Ende Januar entschieden. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat gegen diesen Entscheid Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Stadt Bülach unterstützt dieses Anliegen.

  • EBA: Bahn muss Reisende aktiv über Verspätungen informieren

    Das Bundesverwaltungsreicht in Leipzig hat mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az. .: 6 C 28.14 vom 09.09.2015) eine Entscheidung des EBA bestätig, wonach die DB Station & Service AG Reisende aktiv über Verspätungen informieren muss. Die Behörde hatte die DB Station&Service AG als Betreiberin von Bahnhöfen und Haltepunkten seinerzeit per Bescheid verpflichtet, auch kleinere Stationen mit so genannten Dynamischen Schriftanzeigen (DSA) auszustatten.

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