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(06.03.2013)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute seine Grundsatzentscheidung in dem Streit zwischen Europäischer Kommission und Bundesrepublik Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren zu Fragen des Eisenbahnorganisationsmodells verkündet.


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Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Vorgaben des Ersten Eisenbahnpakets in Deutschland korrekt umgesetzt sind. „Ich begrüße sehr, dass mit dieser Entscheidung des Gerichtshofs endlich Rechtssicherheit für das Holding-Modell besteht. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für das Vierte Eisenbahnpaket", so Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.

Mit dem Urteil des Gerichtshofs wird eine jahrelange Auseinandersetzung über umstrittene Anforderungen der Kommission an das Holdingmodell beendet. Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets versucht die Kommission erneut diese Anforderungen einzubringen.

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